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Der Rentenantrag – die Beantragung

Die Beantragung der Rente erfolgt bei der Rentenkasse / Rentenversicherung. Da das Verfahren der Antrags- und Dokumentenprüfung einige Zeit in Anspruch nimmt, lohnt sich eine mehrere Monate im Voraus erfolgende Beantragung.

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Von der Rentenkasse selbst wird der Bearbeitungszeitraum bis zur Zustellung des Rentenbescheids mit zwei bis drei Monaten angegeben. In der Praxis zeigt sich allerdings, dass die Einzelfallbearbeitung bis zu vier Monate andauern kann.

Die Bearbeitungsgeschwindigkeit steht im direkten Zusammenhang mit der Vollständigkeit der angeforderten Unterlagen.

Vollständigkeit der Dokumente ist wichtig

Neben dem eigentlichen Rentenantrag fordert die Rentenkasse eine Vielzahl verschiedener Dokumente ein. Es lohnt sich nicht, den Antrag unvollständig einzureichen und zum aktuellen Zeitpunkt fehlende Unterlagen nachzureichen.

Denn die Bearbeitung beginnt erst, wenn alle Unterlagen lückenlos vorliegen und sämtliche Felder im Formular ausgefüllt sind. Es ist ein Fakt, dass vollständig eingereichte Rentenanträge in den meisten Fällen wirklich spätestens im 4. Monat zur Auszahlung gelangen, während unvollständige Anträge deutlich länger dauern.

Unvollständige Anträge dauern länger

Wie bereits angesprochen: Fehlt ein Dokument, legt die Rentenkasse die Bearbeitung bis zur Einreichung der notwendigen Unterlagen auf Eis. Auch Anrufe und Nachfragen zur Bearbeitungsdauer führen nicht zur Beschleunigung des Verfahrens.

Vor der Abgabe des Rentenantrags ist es wichtig, die verlangten Dokumente auf ihre Vollständigkeit zu prüfen und bestenfalls eine Checkliste zu nutzen. Im Bezug auf das Formular selbst ist ein zweiter Blick ebenfalls von Vorteil, da vergessene oder fehlerhaft ausgefüllte Felder zur Verlängerung der Bearbeitungsdauer führen und den Rentenbescheid weiter in die Zukunft verschieben.

  Wie lange dauert die Probezeit?

Was geschieht im Zeitraum vom Antrag bis zur Bewilligung?

Warum dauert es vom Rentenantrag bis zum Rentenbescheid mehrere Monate? Viele angehende Rentner stehen vor der Frage und wundern sich, warum die Bewilligung trotz vollständiger Einreichung aller geforderten Dokumente auf sich warten lässt.

Die Rentenkasse prüft jeden Rentenantrag akribisch und geht nach einem eigenen System vor. Die Prüfung der Richtigkeit ist nur ein Bestandteil der Bearbeitung. Jeder Antrag durchläuft verschiedene Prozesse, in denen die Eintragungen kontrolliert, die mitgelieferten Dokumente geprüft und letztendlich eine Entscheidung getroffen wird. Im Anschluss geht der fertiggestellte Rentenbescheid in die Post, von wo aus er sich auf den Weg zum Antragsteller macht.

Wann kommt die erste Rentenzahlung?

Trifft der Bescheid beim Antragsteller ein und die Rente ist bewilligt, erfolgt die Auszahlung der bis dahin angefallenen Gelder nicht automatisch mit der Zustellung des Rentenbescheids.

Die Regel besagt, dass die erste Rentenzahlung inklusive der bis dato aufgelaufenen Bezüge im Folgemonat angewiesen wird. Das heißt, dass der Rentner zwei bis drei Monate auf den Bescheid und einen weiteren Monat auf die Zahlung wartet. Ausnahmeregelungen oder beschleunigte Verfahren gibt es nicht, da die Rentenkasse alle Renten gesammelt zum festen Auszahlungstermin anweist.

  Wie lange dauert die Probezeit?

Von welchen Faktoren hängt die Bearbeitungsdauer noch ab?

Neben der Vollständigkeit des Antrags inklusive aller geforderten Unterlagen spielt auch das Aufkommen an Anträgen bei der Rentenkasse eine Rolle. Gehen zeitgleich zahlreiche Anträge ein, kann die Bearbeitung einige Wochen länger dauern als in Zeiten mit weniger Beantragungen.

Ein weiterer Faktor ist die Urlaubszeit. Wer seinen Rentenantrag vor den Sommerferien oder vor den Weihnachtsfeiertagen stellt, muss im Regelfall länger auf den Bescheid warten. Die Verlängerung der Bearbeitungszeit liegt in diesem Fall an der Unterbesetzung der Buchhaltung bei der Rentenkasse.

Fazit: Geduld ist im Regelfall nötig!

Vom Rentenantrag bis zum Rentenbescheid vergehen mindestens zwei bis drei Monate. Je nach Antragsaufkommen und anderen Einflüssen kann sich die Bewilligung bis zu vier Monaten nach Antragsdatum in die Zukunft verschieben.

Der Bescheid geht nicht mit einer direkten Rentenzahlung einher. Wer seinen Bescheid am Monatsanfang erhält, hat noch weitere vier Wochen Wartezeit bis zur Auszahlung der ersten Rente, die inklusive aller Rückstände ab dem Antragsdatum ausbezahlt wird.