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Scheidungsverfahren stehen oft für Rosenkrieg und Bürokratie. Dies sorgt dafür, dass es ewig dauern kann, bis die Scheidung endlich durch ist.

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Dabei sind es die Ehegatten selbst, die die Dauer des Verfahrens ganz erheblich mit bestimmen. Die Scheidung kann sich in die Länge ziehen, aber auch schnell, kostensparend und dennoch interessengerecht beendet werden.

Je mehr sich die Eheleute streiten, umso schwieriger wird es und desto länger dauert es auch, bis das Familiengericht eine Entscheidung trifft.

Eine Scheidung

Trennungsjahr

Wer die Ehe auflösen möchte, kommt nicht drum herum: Er muss sich scheiden lassen. Damit die Ehegatten jedoch keine übereilte und unüberlegte Entscheidung treffen, müssen sie das Trennungsjahr einhalten. So fordert es das Gesetz. In der Praxis bedeutet dies, dass sie ein Jahr lang von Tisch und Bett getrennt leben müssen.

Die Ehe gilt erst dann als gescheitert, denn das Gesetz fordert bis zuletzt Versöhnungsversuche, sozusagen eine Bedenkzeit. Damit soll eine erneute Annäherung ermöglicht und der Schritt der Trennung gut überlegt werden. Eventuell falsche oder rein emotionale Entscheidungen, die nur zeitlich begrenzt und später bereut werden, sollen damit vermieden werden.

Während des Trennungsjahres soll die Entscheidung überprüft und unter Umständen revidiert werden. Der Scheidungsantrag sollte erst kurz vor dem Ablauf des Jahres eingereicht werden. Kurzzeitige Annäherungsversuche gelten dabei nicht als Unterbrechung des Trennungsjahres.

Es ist empfehlenswert, den Beginn des Trennungsjahres schriftlich festzuhalten oder sich um Zeugen zu bemühen, denn wenn die andere Partei vor Gericht später den Vollzug des Trennungsjahres bestreitet, kann dies zu enormen Verzögerungen führen.

Wann muss kein Trennungsjahr eingehalten werden?

Es gibt Ausnahmefälle, in denen kein Trennungsjahr abgewartet werden muss. Dies ist dann der Fall, wenn besondere Härten vorliegen. Wegen massiver Gründen ist ein Abwarten des Trennungsjahres unzumutbar. Dies kommt unter anderem bei folgenden Gegebenheiten infrage:

  • Morddrohung
  • Alkoholmissbrauch und Drogenexzesse
  • wiederholte Misshandlungen des Ehegatten
  • sexuelle Erniedrigungen
  • Stalking trotz Kontakt- und Annäherungsverbot
  • verschwiegene erhebliche Vorstrafen des Ehegatten
  • gleichgeschlechtliche Beziehung des Ehegatten

Wer die Aufhebung der Scheidung aufgrund solcher Gründe ohne Trennungsjahr vollziehen möchte, muss die Fakten dem Gericht gegenüber beweisen. Andere Gründe wie eine Lieblosigkeit oder Eifersucht sind nicht ausreichend.

Wer ist zuständig für die Scheidung?

Scheidungen werden an einem Familiengericht verhandelt. Wenn das Ehepaar kinderlos ist, wird das Amtsgericht des Ortes aufgesucht, in welcher die Ehe vollzogen wurde. Haben die Eheleute eigene Kinder, ist es das Amtsgericht am Wohnort für die Scheidung zuständig.

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Wenn ein Paar in Berlin gelebt hat, doch die Ehefrau ist nach der Trennung mit den Kindern nach Hamburg gezogen, erfolgt die Verhandlung vor dem dortigen Familiengericht.

Der Grund hierfür ist, dass der Gesetzgeber Kindern nicht zumuten möchte, dass sie für das Scheidungsverfahren aus ihrem gewohnten Umfeld gerissen werden. Gibt es keine Kinder und beide Ehepartner leben mittlerweile nicht mehr am ehemals gemeinsamen Wohnort, gilt der Bezirk des Antragsgegners.

Wie lange dauert die Scheidung?

Wenn sich zwei Eheleute vor dem Familiengericht scheiden lassen möchten, wissen sie häufig nicht, wie lange dies dauert. Das Scheidungs- bzw. Aufhebungsverfahren beginnt, wenn der Scheidungsantrag bei Gericht eingegangen ist.

Eine Scheidung kann selbst bei einem schnellstmöglichen Verfahren mehrere Monate dauern. Am längsten dauert es, wenn sich eine Partei quer stellt und sich nicht scheiden lassen oder die Dauer hinauszögern möchte.

Im Idealfall verläuft die Scheidung einvernehmlich. Dann kann die Ehe innerhalb von drei Monaten geschieden werden. Der scheidungswillige Ehepartner muss einen Rechtsanwalt beauftragen, der die Wahrnehmung seiner Interessen übernimmt. Der Ehepartner, der keinen Anwalt für die Scheidung beauftragt hat und ihr zustimmt, kann dem Richter erklären, dass er dem Scheidungsantrag zustimmt und die Angaben korrekt sind.

Der Antrag des Ehegatten sollte jedoch sorgfältig durchgelesen werden, bevor diese Erklärung abgegeben wird. In anderen Fällen muss mit mindestens vier Monaten und meist sogar noch viel länger gerechnet werden.

Durch welche Faktoren kann die Dauer der Scheidung verkürzt oder verlängert werden?

Jedes fehlende Dokument und Jede falsche Angabe kann die Scheidung um Monate hinauszögern. Wer den Vorgang beschleunigen möchte, sollte alle erforderlichen Papiere daher frühzeitig einreichen.

Dazu gehören die Kopie der Heiratsurkunde und die Geburtsurkunden der Kinder. Die Dokumente und Formulare sollten korrekt und vollständig sein. Formulare in Bezug auf den Versorgungs- und Zugewinnausgleich werden allerdings erst vom Gericht ausgehändigt, wenn der Scheidungsantrag eingegangen ist.

Andere Faktoren wie das Umgangsrecht für die gemeinsamen Kinder kann im Vorfeld geregelt werden, wenn die Ehe friedlich geschieden werden soll. Das Scheidungsverfahren kann zudem deutlich verkürzt werden, wenn der Gerichtskostenvorschuss bereits bei Antragstellung eingezahlt wird.

Bevor dieser nicht entrichtet ist, beschäftigt sich das Gericht ohnehin nicht mit der Angelegenheit. Bei einer einvernehmlichen Scheidung muss das Familiengericht nach dem Trennungsjahr nur über die Scheidung sowie den Versorgungsausgleich entscheiden.

Alle anderen wichtigen Punkte wie den Unterhalt und die Verteilung des Vermögens werden außergerichtlich geregelt. Dies beeinflusst die Scheidungsdauer maßgeblich. Dennoch muss mit einigen Monaten Bearbeitungszeit gerechnet werden, bevor der Scheidungstermin festgelegt wird.

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ZDF 37 Grad Dokumentation: Scheiden tut weh – Rosenkrieg

Scheidung kann aber auch Jahre dauern

Im Extremfall kann die Scheidung um Jahre hinausgezögert werden, wenn einer der beiden Ehegatten sich dagegen verwehrt. Er kann zum Beispiel damit beginnen, das Trennungsjahr auf drei Jahre statt auf ein Jahr auszudehnen, indem der Scheidung widersprochen wird.

Es ist außerdem möglich, den Scheidungstermin mehrmals mit Begründung zu verschieben, zum Beispiel durch eine Verhandlungsunfähigkeit, die durch einen Arzt bescheinigt wird oder durch Reisen in entfernte Länder. Zudem kann er auf die Anschreiben des Gerichts sehr verzögert reagieren und die Formulare falsch ausfüllen. Sind sie fehlerhaft, werden sie mit der Bitte um Berichtigung zurückgeschickt.

Der Antragsgegner kann außerdem zu unzähligen Folgesachen Anträge stellen. Beim Zugewinnausgleich müssen beispielsweise Gutachter zur Wertermittlung hinzugezogen werden.

Auch hinsichtlich des Hausratsverfahrens kann es um jeden kleinen Gegenstand Streits geben. Dies alles verzögert die Scheidung zusätzlich. Eheleute mit solchen unwilligen Partnern müssen sich unter Umständen darauf einstellen, dass das Scheidungsverfahren jahrelang läuft.

Widerspricht einer der Scheidung, wird die Ehe jedoch spätestens nach drei Jahren geschieden, auch gegen seinen Willen.

Fazit

Das Scheidungsverfahren nimmt, wenn der Scheidungsantrag beim zuständigen Familiengericht eingegangen ist, seinen Lauf. Es ist zwingend erforderlich, dass beide Eheleute beim Scheidungstermin anwesend sind. Sie werden durch den Richter befragt, wie lange sie bereits voneinander getrennt leben, ob sie sich tatsächlich scheiden lassen möchten und zudem werden verschiedenen Formalitäten geklärt.

Dazu gehört beispielsweise, wie das Sorge- und Besuchsrecht sowie der Unterhalt für die gemeinsamen Kinder geregelt wurden und in welcher Höhe der Versorgungsausgleich vorzunehmen ist.

Wenn dies alles geregelt ist, kann die Ehe geschieden werden. Wie lange das dauert, kann leider nicht pauschal beantwortet werden. In den meisten Fällen ist zunächst einmal ein Trennungsjahr einzuhalten. Selbst wenn die Scheidung einvernehmlich verläuft, werden einige Monate vergehen, bis beide geschieden sind. Besonders lange dauert die Scheidung, wenn einer der Eheleute sich dagegen verwehrt.

Im Extremfall kann die Scheidung um Jahre hinausgezögert werden.